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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen im Monatsmagazin "Es Käsblättsche"

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten im Monatsmagazin „Es Käsblättsche“ zum Zweck einer Verbreitung gedruckter Exemplare. Nicht umfasst ist die Zugänglichmachung von Werbung Online.
  2. Mengenrabatte für Anzeigenschaltungen in 3, 6 oder 12 Ausgaben werden gewährt für Inserate in jeweils der entsprechenden Anzahl aufeinanderfolgender Ausgaben, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Ist dies nicht der Fall, entfällt der Rabatt auch rückwirkend beziehungsweise wird auf die niedrigere Rabattstufe abgesenkt, bereits rabattierte Rechnungen werden nachberechnet. Es wird jeweils das Motiv des Vormonats verwendet, es sei denn, der Kunde übermittelt bis zum 15. eines Monats Änderungswünsche oder eine neue Vorlage.
  3. Der Ausschluss von inserierenden Mitbewerbern ist nicht möglich. Eine Verbindung eines Anzeigenauftrages mit bezahlter oder unbezahlter redaktioneller Berichterstattung ist unzulässig.
  4. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen bedürfen der schriftlichen Form.
  5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
  7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ihre Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Ver- lag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
    Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte oder unlesbare Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
    Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholung von Insertionen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass zu- vor nach Ersterscheinen der fehlerhaften Insertion eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt war.
    Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Inserent bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Zulieferungen (auch Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlages. Dies gilt auch für Anzeigen, die über Internet-Plattformen des Verlages oder von Internet-Plattformen aus geschaltet werden, mit denen der Verlag kooperiert. Gleichwohl räumt der Inserent dem Verlag das Recht zur Korrektur offensichtlicher Schreibfehler ein.
  10. Für Übermittlungsfehler im Verlaufe von Datenübertragungen sowie für Fehler am Endprodukt, die auf mangelhafte Daten zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Verlag berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Auftraggeber versichert, dass weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt den Verlag von allen diesbezüglichen Haftungsrisiken frei.
  11. Bei Farbreproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Ab- weichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Computerausdrucke, Digitalproofs usw. sind nicht farbverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.
  12. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht wer- den.
  13. Korrekturabzüge (bildliche Darstellungen gestalteter Anzeigen) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von sieben Tagen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
  15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten, Darstellung als PDF und die vollständigen Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages.
  19. Für die vorzeitige Kündigung des Anzeigenvertrages gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ab Eingang der Kündigung beim Verlag als vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die gekündigten Werbeanzeigen hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Nettoauftragswertes vor Rabattierung zu bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Rabatte sind vom Auftraggeber nachzuzahlen (Rabattnachbelastung). Für die Kündigung des Anzeigenvertrages gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Wenn ein Vertrag nicht 4 Wochen vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit zu den gleichen Konditionen (3, 6 oder 12 Monate).
  20. Durch Erteilung eines Anzeigen- und Beilagenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung in gleicher Größe, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bzw. Beilage bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Ebenso sind dabei alle notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) vom Inserenten zu übernehmen.
  21. Sofern nicht eine einmalige Anzeige oder Beilage Vertragsgegenstand ist, sondern eine entsprechende Serie von Aufträgen, hat der Vertrag eine Laufzeit von der Unterschrift bis zur Abwicklung der letzten Anzeige/der letzten Beilage. Der Kunde ist zu einer vorzeitigen Kündigung solcher sich wiederholender Werbung berechtigt. Sie hat in Schriftform zu erfolgen und wirkt einen Monat nach ihrem Eingang beim Verlag. Bei Positionierungswünschen von Anzeigen wird ein Aufschlag von 15 Prozent erhoben.
  22. Jahresverträge (12 Ausgaben oder die Belegung von weniger Ausgaben in einem zwölfmonatigen Zeitrahmen) sind einen Monat vor dem Erscheinen der letzten Ausgabe kündbar. Im Übrigen verlängern sie sich um einen weiteren Jahreszeitraum zu unveränderten Konditionen.
  23. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der RDS. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Saarbrücken vereinbart, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.